Pierre-Joseph Proudhon
Herausgegeben und übersetzt aus dem Französischen von Lutz Roemheld, eingeleitet von Albrecht Götz von Olenhusen
215 Seiten ·
24,80 EUR
(inklusive MwSt. und Versand)
ISBN 978-3-7316-1095-3
(15. August 2014
)
Die in Europa geführte Debatte über die Frage des geistigen Eigentums hatte zu Proudhons Lebzeiten, insbesondere seit dem internationalen Kongress im Jahr 1858 in Brüssel, einen starken Auftrieb erhalten. Proudhon versuchte auf diese Diskussion über die Gestaltung des Urheberrechts mit seiner Schrift Einfluss zu nehmen.
Im Gegensatz zu vielen seiner Zeitgenossen betrachtet Proudhon das geistige Eigentum nicht als vergleichbar mit dem Eigentumsrecht an Grund und Boden. Literarische und künstlerische Produkte sind für ihn das Ergebnis einer Art gewerblichen, industriellen Produktion, die damit "unvollkommen, kurzlebig und nur zum Dienste für eine gewisse Zeit tauglich" sind. Die "produzierte Form" wird aber kein produktives Vermögen, kein Renten abwerfendes Kapital. Der Autor bzw. Künstler ist für Proudhon ein "öffentlicher, auf eigene Gefahr handelnder Unternehmer". Das zeitliche Verkaufsprivileg zwischen Schriftsteller, Künstler und Gesellschaft ist kein "ewiges Recht". Proudhon bemisst die durchschnittliche Dauer eines Buches auf nicht mehr als 30 Jahre. Mit der Veröffentlichung geht das Werk in den Gesamtbesitz, in den öffentlichen Reichtum über. Der Urheber kann nur einen bloßen Entgeltanspruch geltend machen und auch das in einem nur eingeschränkten Sinne. Denn für Proudhon sind Werke der Literatur und Kunst keine Produkte der Verkäuflichkeit, die Wahrheit ist kein Handelsartikel. Schriftsteller, Künstler und Erfinder haben lediglich einen Anspruch auf die Sicherheit der Belohnung, während die Gesellschaft einen Anspruch auf das geistige Produkt hat, alles andere ist für ihn ein Rückfall in früheres Lehnswesen und eine Sklaverei des Geistes.
Mit seinen Vorschlägen steht Proudhon in der Tradition der französischen Frühsozialisten, die die Rechte der Urheber, Künstler und Verleger in einen sozialen Zusammenhang gestellt haben. Seine Kritik richtete sich vor allem auf das von einer Vielzahl von Autoren propagierte ewige Recht. Mit seiner Schrift "Les Majorats litteraires" gehört Proudhon zu denjenigen, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in die Urheberrechtsdiskussion den Gedanken eingebracht haben, dass die Schöpfungen selbst einen erheblichen gesellschaftlichen Anteil in sich tragen, dass aber im Bereich des Urheberrechts nur zeitlich begrenzte Rechte Sinn machen.
Proudhons Schrift ist nicht nur aus historischer Perspektive interessant, sondern sein Werk enthält Überlegungen, die durchaus als interessanter Beitrag zur aktuellen Diskussion über das Urheberrecht gelesen werden können.